Geschäftsbedingungen für die Zimmer- und Wohnungsvermittlung
Lieber Gast,
Die Bad Bevensen Marketing GmbH- nachstehend "BBM" betreibt das Informations- und Reservierungssystem, kurz IRS, und vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem aktuellen Angebot der Beherbergungsbetriebe. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie, dass diese Bedingungen nicht für die Pauschalangebote der Anbieter in der Region Lüneburger Heide gelten. Für diese gelten vielmehr die Buchungsbedingungen für Pauschalangebote der betreffenden Anbieter.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der BBM
1.1 Die BBM nimmt Ihren Buchungswunsch auf und leitet ihn an den von Ihnen ausgesuchten BHB weiter. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die BBM als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3 Der BBM, bzw. die Buchungsstelle haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
1.4 Im Internet können Sie jederzeit vollautomatisch die Buchung nach Ihren eigenen Wünschen per E-Mail tätigen. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesandt.
2. Rücktritt
2.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die BBM - nicht an den Beherbergungsbetrieb !!! - zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
2.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt pauschal angesetzt werden können:
bei Übernachtung/Frühstück 10%
bei Halbpension 20%
bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtreisepreises.
2.3 Die von der BBM vermittelten Betriebe haben sich jedoch bereit erklärt, bei Buchungen über das System Regio Soft nur die nachfolgenden Pauschalsätze zu berechnen und zwar, jeweils bis zum Eingang einer Rücktrittserklärung vor Belegungsbeginn, in Prozent des Gesamtpreises für Aufenthalt und Verpflegung:
Bei Unterkünften in Hotels, Hotel-Pensionen, Pensionen und bei Privatvermietern/Gasthöfen:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 40%
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 50%
danach und bei Nichtanreise 80%
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15% (mind. € 25,00)
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 60%
danach und bei Nichtanreise 80%
des Gesamtaufenthaltspreis (einschließlich Nebenleistungen).
2.4 Dem Gast ist es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die Pauschalen gelten auch dann nicht, falls der Gast danach schlechter gestellt wäre als nach der in Ziffer 2.2 wiedergegebenen Regelung.
Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung wird empfohlen.
3. Preise/Leistungen
Die angegebenen Preise gelten, grundsätzlich pro Person und Übernachtung/Frühstück, bei Ferienwohnungen/ Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind Ortsabgaben, wie z.B. die Kurtaxe, die obligatorisch vor Ort gezahlt werden muß und - so weit ausgewiesen - variable Nebenkosten, wie z.B. Stromverbrauch bei Ferienwohnungen.
Bei Buchungen über das Internet sind Zusatzleistungen wie z.B. die Endreinigung bei Ferienwohnungen im Preis nicht enthalten.
4. Bezahlung, Umbuchung
4.1 Die nachfolgend wiedergegebene Zahlungsabwicklung gilt für alle Buchungsarten, auch bei Buchungen über das Internet. Zahlungen durch Scheck oder Kreditkarte sind bei Internetbuchungen nicht möglich.
4.2 Sollte der Zeitraum zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt größer als 24 Tage sein, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und eine Reservierungsrückbestätigung zusammen mit der Rechnung. Eine Anzahlung in Höhe von 15% leisten Sie an die BBM spätestens 10 Tage nach Buchung. Die unterschriebene Reservierungsrückbestätigung schicken Sie an die BBM zurück. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reiseantritt an die BBM erfolgen.
4.3 Sie erhalten nach Eingang der Restzahlung einen Voucher (Reisegutschein) den Sie nach Ankunft beim BHB vorlegen. Sollte Sie der Voucher/Reisegutschein nach Bezahlung nicht rechtzeitig vor Ihrer Abreise erreicht haben, so müssen Sie die Zahlung durch die Buchungsbestätigung in Verbindung mit einem durch die Bank bestätigten Überweisungsträger nachweisen.
4.4 Sollte Ihre Buchung 24 Tage oder kurzfristiger vor Reiseantritt getätigt werden, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und eine Reservierungsrückbestätigung. Die unterschriebene Reservierungsrückbestätigung schicken Sie an die BBM zurück. Sie verpflichten sich zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises bei Anreise beim BHB.
4.5 Am Anreisetag steht das Zimmer/die Wohnung bis 18.00 Uhr für Sie bereit. Sollten Sie später anreisen, informieren Sie bitte Ihren Vermieter, da sonst die Reservierung verfällt.
5. Haftung des BHB und der BBM
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
5.2 Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§ 701 ff. BFB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen während des Aufenthalts lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, u.s.w.)
5.4 Die BBM haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
6. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an die BBM, zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand, Verjährung, Sonstiges
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
7.3 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Recht oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließender Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
7.4 Für Klagen der BBM, bzw. gegen die BBM, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber der BBM aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der BBM Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die BBM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmer- und Wohnungsvermittlung (59 kB)
Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote
1. Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf der Basis der zum Auftrag gehörenden Leistungsbeschreibung, der aufgeführten Preise, Termine und eventueller Mindestteilnehmerzahlen sowie dieser Geschäftsbedingungen. Sie ist rechtzeitig, spätestens bis zum Anmeldeschluss möglichst schriftlich an die Bad Bevensen Marketing GmbH, kurz BBM, zu richten. Mit der Auftragserteilung an die BBM wird der Vertrag verbindlich. Diese Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrages. Die schriftliche Bestätigung, von der ein Exemplar unterschrieben an die BBM zurückgeschickt werden muß, erfolgt nach Erhalt der Anmeldung. Mit der Buchungsbestätigung werden die entsprechenden Reiseinformationen zugesandt.
2. Bezahlungen
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung der BBM) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
2.2. Die Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 6.2. genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.3. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und die BBM zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der BBM nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der BBM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die BBM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die BBM dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der BBM. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder Tritt er die Reise nicht an, so kann die BBM Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3. Die BBM kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Hotelpensionen oder Pension:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 15% des Gesamtreisepreises
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20% des Gesamtreisepreises
bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40% des Gesamtreisepreises
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Gesamtreisepreises
danach: 80% des Gesamtreisepreises
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen bzw. Häusern:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 15% des Gesamtreisepreises
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 30% des Gesamtreisepreises
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 60% des Gesamtreisepreises
danach: 80% des Gesamtreisepreises
Bei Abbruch der Reise betragen die Stornokosten 80% der nicht genutzten Tagessätze vom Gesamtreisepreis.
Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der BBM nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die BBM ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen vorgenommen (Umbuchung), sofern dies noch möglich ist, kann
die BBM ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 10,- zzgl. MwSt. pro Änderungsvorgang erheben.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. Die BBM kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der BBM oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die BBM so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.2. Die BBM kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die BBM ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.
b) Ein Rücktritt der BBM später als 1 Woche vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die BBM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der BBM geltend zu machen.
7. Beschränkung der Haftung der BBM
Die vertragliche Haftung der BBM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die BBM für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Gewährleistung , Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht
8.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die BBM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die BBM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkauf der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der BBM oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die BBM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der BBM erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der BBM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der BBM den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach Vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der BBM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.2. Ansprüche nach den § 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der BBM und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die BBM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der BBM und Gäste, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2. Der Gast kann die BBM nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen der BBM gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der BBM maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter (32 kB)



