Man freut sich lange auf eine Reise, auf den Gesundheits- oder Wellnessurlaub - aber dann kommt ein dringender persönlicher Hinderungsgrund dazwischen. Kurzfristige Stornierungen gebuchter Leistungen muss das Hotel aber in der Regel berechnen. Auch für gebuchte andere Leistungen können Kosten entstehen. Beachten Sie bitte dazu unsere Geschäftsbedingungen.
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthaltes z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - auch innerhalb der Familie - mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wird Ihnen die Produkte unseres Partners Europäische Reiseversicherung. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, auch im Reisebüro Ihrer Wahl eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.